Krankenkassenvergleich 2025

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Was bringt Ihnen der Krankenkassenvergleich?

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung werden im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt und sind somit für alle Anbieter gleich. Die Prämien sind unterschiedlich, diese variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Durch den Premiumpreisvergleich entdecken Sie einfach und bequem Ihr persönliches Sparpotenzial und erhalten kostenlose und unverbindliche Angebote.

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Julia S.

Dankeschön! Ich wusste garnicht, dass ich so viel Geld mit dem wechsel der Krankenkasse sparen kann. In Zukunft werde ich auf jeden Fall mehr darauf achten und gerne euren Dienst weiter nutzen 🙂

Simon T.

Umfassende Analyse aller Krankenkassen, genaue aktuelle Infos, freundlicher Service – Toll! Hier wird man an die Hand genommen.

Mark K.

Kompetente Beratung, freundlich und sehr gute Aufklärung der verschiedenen Versicherungsmodellen. Super Service kann ich nur empfehlen.

Marcela B.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Krankenkassenvergleiche sind ziemlich komplex. Wir klären Sie gerne mit den folgenden Fragen auf. Falls es unklarheiten gibt, können Sie uns gerne kontaktieren.

1. Worin unterscheiden Sich Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist obligatorisch und kann unabhängig von Alter und Gesundheitszustand gewechselt werden. Die Leistungen der Grundversicherung sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgelegt und deshalb bei allen Anbietern gleich.

Die Zusatzversicherung können Sie abschließen um Deckungslücken zu schließen. Bei den Versicherungsgesellschaften gibt es hierbei keine Aufnahmepflicht. So dürfen die Krankenkassen Vorbehalte anbringen und die Aufnahme sogar verweigern.

2. Welche Krankenversicherungsmodelle gibt es?

Die meisten Krankenkassen bieten neben den Standardmodellen auch zusätzliche Krankenversicherungsmodelle an. Üblich sind dabei das Hausarzt-, das HMO-Modell und das Telmed. Bei diesen Modellen ist der Kunde verpflichtet, außer in Notfällen, zuerst den Hausarzt bzw. HMO-Praxis zu kosultieren.

3. Wie kann ich bei der Grundversicherung sparen?

In einigen Fällen kann die Prämie der Grundversicherung durch die Wahl alternativer Versicherungsmodelle und höherer Selbstbehalte stark reduziert werden. Alternative Versicherungsmodelle wie HMO, Hausarzt, Telmed oder andere Modelle können bis zu 25 % Prämien sparen. Welche Modelle Sie nutzen können, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Wer einen höheren Selbstbehalt wählt, zahlt bei Krankheit und/oder Unfall mehr. Auf der anderen Seite können Sie bis zu 30% Prämien sparen. Neben den regulären Selbstbehalten können Krankenkassen folgende zusätzliche Selbstbehalte kostenlos anbieten:

Kinder (bis 18 Jahre)
  • CHF 100
  • CHF 200
  • CHF 300
  • CHF 400
  • CHF 500
  • CHF 600
Erwachsene (ab 19 Jahren)
  • CHF 500
  • CHF 1000
  • CHF 1500
  • CHF 2000
  • CHF 2500
4. Was sind Franchise und Selbstbehalt?

Neben der Beitragszahlung hat der Versicherte auch die Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und Medikamente zu tragen. Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise genannt) und einem zusätzlichen Selbstbehalt von 10 %. Als Versicherter zahlen Sie die ärztlichen Leistungen, die Sie erhalten, bis Sie den gewählten Selbstbehalt erreichen. Im Rahmen der ordentlichen Franchise müssen Sie bis zu 300 Franken selbst bezahlen (Kinder und Jugendliche sind von dieser Gebühr ausgenommen). Um die Prämie zu reduzieren, kann der Selbstbehalt jedoch auf 2500 Franken erhöht werden. Für Kinder und Jugendliche kann ein Selbstbehalt von bis zu 600 Franken verhandelt werden. Außerdem wird der Selbstbehalt fällig. Diese entspricht nach Abzug der normalen Franchise 10% der Kosten, maximal 700 Franken, bzw. 350 Franken für Personen unter 18 Jahren.

5. Wann kann ich die Franchise oder das Versicherungsmodell ändern?

Wann kann ich den Selbstbehalt oder das Versicherungsmodell ändern? Ab dem 1. Januar können Franchise-Rechte auf den maximalen Wert von gewöhnlichen Franchise-Rechten reduziert oder auf frei wählbare Franchise-Rechte erhöht werden. Dies gilt für jede Behandlung, die krankheitsbedingt begonnen oder geplant wurde. Gemäß § 94 KVV ist insbesondere bei Preisnachlässen die Frist des 30. November nach Bekanntgabe der neuen Prämie zum 1. Januar einzuhalten. Dies gilt auch für den Wechsel des Versicherungsmodells. § 100 KVV sieht als gesetzliche Frist den 30. November vor.

6. Werden bestimmte Krankenkassen-Gesellschaften bevorzugt?

Nein. Wir sind ein freies Vergleichunternehmen und sind mit keiner Versicherungsgesellschaft gepartnert. 

 

7. Woher stammen die Daten der Prämien?

Zum Vergleich der Berechnungen im Rechner werden amtliche Daten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verwendet. BAG veröffentlicht diese Daten auf Ihrer Website.

 

8. Wie wechsle ich meine Krankenkasse?

Sie können Ihre bisherige Krankenkasse mit einem formlosen Schreiben bis zum 30. November kündigen. Unterjährig können nur Versicherte mit der normalen Selbstbeteiligung im Standardmodus gekündigt werden. Sie können zum 1. Juli ihre Krankenkasse wechseln. Dazu müssen Sie bis spätestens 31. März stornieren. Für diesen Zeitraum gilt in jedem Fall der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Versicherer. Der Poststempel selbst ist nicht maßgebend.

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